Aktuelle Artikel und Informationen rund um das Mammographie-Screening

Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz - Budgetierung des systematischen Brustkrebsfrüherkennungsprogramms durch Mammographie-Screening - Offener Brief an Frau Ministerin Warken

Sehr geehrte Frau Ministerin Warken,
sehr geehrte Damen und Herren, 

als Referenzzentrumsleitende des organisierten Mammographie-Screening-Programms sehen wir uns mit einem systemischen Widerspruch konfrontiert:
Das gesetzlich auszuweitende, qualitätsgesicherte Früherkennungsangebot ist ausgerichtet auf einen maximalen, bevölkerungsbezogenen Einladungserfolg und höchste diagnostische Präzision und nicht vereinbar mit den ökonomischen Deckelungsmechanismen einer starren vertragsärztlichen Budgetierung.

Unsere diesbezügliche Argumentation entnehmen Sie bitte unserem anliegenden Offenen Brief.

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Stellenausschreibungen

Das Referenzzentrum Mammographie Münster (RZMS) ist gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Bundesmantelvertrag für Ärzte für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Förderung der systematischen Brustkrebsfrüherkennung im Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständig. Es betreut 22 Screening-Einheiten und fungiert als fachliche Leitstelle, als Qualitätsinstanz und in Verbindung mit der zugehörigen Referenz-Screening-Einheit als Aus- und Fortbildungsstätte.

Ein besonderer Schwerpunkt des RZMS war von Anfang an eine wissenschaftliche Begleitung des deutschen Mammographie-Screening-Programms sowie eine wissenschaftlich fundierte Fortentwicklung des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms durch eigene Drittmittel-einwerbungen.

Ab 01.01.2027 stellt sich das RZMS neu in selbstständiger Rechtsform auf. Dabei ist unverändert eine Anbindung an die Medizinische Fakultät der Universität Münster in Form eines An-Instituts geplant.

In diesem Rahmen sind folgende Stellen (m,w,d) zu besetzen:

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